Sich mit der eigenen Sterblichkeit oder dem Tod eines geliebten Angehörigen auseinandersetzen, ist keine einfache Aufgabe. Zumindest bei der Überwindung rechtlicher Hürden sind Sie jedoch nicht allein. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit meiner Kanzlei in Hannover, egal um welche erbrechtliche Frage es geht.
Mit welchen Fragen beschäftigt sich das Erbrecht?
Das Erbrecht regelt, wer nach dem Tod eines Menschen dessen Vermögen erhalten soll. Dies klingt eigentlich ganz einfach, ist in der Realität jedoch mit zahlreichen rechtlichen Fragestellungen verbunden. Wie soll ich meinen letzten Willen gestalten? Wann ergibt die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers Sinn? Lohnt sich ein Erbvertrag? Müsste ich nicht eigentlich einen Pflichtteil bekommen? Was ist ein Erbschein und wozu benötige ich ihn?
Schaut man genauer hin, sind erbrechtliche Fallgestaltungen doch sehr komplex. Gerne stehe ich Ihnen daher bei der Beantwortung folgender und vieler weiterer Fragen zur Seite.
Wer erbt mein Vermögen nach meinem Tod?
Es kommt darauf an, ob Sie eine Verfügung von Todes wegen in Form eines Testamentes oder Erbvertrages aufgesetzt haben oder ob die gesetzliche Erbfolge greift. Existiert ein schriftlicher letzter Wille, so erben die darin bestimmten Personen. Existiert kein Schriftstück, so bestimmt das Gesetz, wer ihr Vermögen bekommt. Im Normalfall werden dies Ihre Kinder, Ihr Ehepartner/Ihre Ehepartnerin oder sonstige nahe Verwandte sein.
Brauche ich einen Anwalt, um mein Testament aufzusetzen?
Nein. Sie können Ihren letzten Willen auch allein daheim verfassen. Achten Sie dann jedoch unbedingt auf die richtige Form; verfassen Sie das Testament also handschriftlich, unterschreiben Sie es und versehen Sie es mit einem Datum. Sorgen Sie zudem dafür, dass klar daraus hervorgeht, wer was erben soll. Wenn Sie andererseits die gesetzliche Erbfolge wünschen, ist es aber auch möglich, komplett auf dieses Schriftstück zu verzichten.
Sollten Sie nicht sicher sein, wie man Testamente aufsetzt oder wer nach der gesetzlichen Erbfolge erbt bzw. einen Pflichtteil erhält, empfiehlt es sich, meinen anwaltlichen Rat einzuholen. Dies gilt auch dann, wenn Ihr Fall sehr kompliziert ist: Wenn Sie beispielsweise ein Unternehmen vererben, viele verschiedene Personen bedenken oder einen Testamentsvollstrecker einsetzen möchten.
Kann ich ein Familienmitglied enterben?
Das ist bedingt möglich. Sie können in Ihrem Testament festlegen, wer erben soll, und dadurch bestimmte Personen auch ausschließen. Allerdings steht nahen Verwandten, beispielsweise Ihren Kindern, üblicherweise ein gewisser Pflichtteil zu. Dieser kann nur in sehr speziellen Fällen verwehrt werden.
Wie läuft eine Beratung bei Ihnen ab? Welche Kosten kommen auf mich zu?
Bevor wir uns zu einem ersten Beratungsgespräch zusammensetzen, sollten Sie zunächst telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbaren. Das funktioniert ganz unkompliziert. Während eines Telefonats teile ich Ihnen auch gerne mit, was Sie zur Erstberatung mitbringen sollten. In Erbrechtsfällen sind dies etwa persönliche Notizen, an wen Sie Ihr Hab und Gut verteilen wollen, eine Vermögensaufstellung, Schreiben von gegnerischen Anwälten oder gegebenenfalls auch die Police Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Selbstverständlich werde ich Ihnen während eines persönlichen Erstgesprächs dann auch die Kosten, die auf Sie zukommen würden, transparent darstellen. Eine pauschale Aussage hierzu kann ich auf meiner Webseite nicht treffen, ohne Ihren Fall genauer zu kennen. Sie können sich jedoch darauf einstellen, dass die Erstberatung auf einen Maximalbetrag von 226,10 Euro (unter Umständen nebst Auslagen) gedeckelt ist. Der Betrag kann je nach Aufwand natürlich auch viel geringer ausfallen.
Nachdem Sie mir Ihr Anliegen geschildert haben, werde ich Ihnen meine Einschätzung bezüglich Rechtslage, Erfolgschancen, Risiken und Kosten darlegen. Danach können Sie daheim in Ruhe abwägen, ob wir mit der Rechtsberatung fortfahren sollen.